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mit Wohnort Schweiz müssen sich in der Schweiz „obligatorisch“ krankenversichern. (Die Krankenkassenkontrolle der Meldebehörde verlangt den Nachweis i.d.R. innerhalb von 3 Monaten ab Anmedlung in der Wohngemeinde.)
Idealerweise versichern sich Personen, die in die Schweiz ziehen bereits rechtzeitig vorher (vor dem Umzug in die Schweiz, bzw. vor Abmeldung in Deutschland) im Rahmen eines Schweizerisch-/deutschen Krankenkassenmodells, oder ausschließlich über eine geeignete Schweizerische Krankenversicherung.
Da wir sowohl den deutschen, wie auch den Schweizer Krankenversicherungsmarkt hervorragend kennen, und auf VeränderungenSchnell reagieren und unser Kunden informieren, können wir Ihnen jeweils die für Sie und/oder Ihre Angehörigen optimale Absicherung anbieten.
Fordern Sie via Emailanforderungsformular einfach persönliche Berechnungen an.
Zur Berechnung benötigen wir in bei Aufenthaltern auch die Postleitzahl des künftigen Wohnortes in der Schweiz (zumindest aber Ort und Kanton).